Der Zentralausschuss Hamburgischer Bürgervereine von 1886 r.V. (im weiteren Text: ZA) ist der Verbund von Bürger-, Heimat- und Kommunalvereinen in Hamburg und koordiniert das ehrenamtliche Engagement von über 85.000 Hamburgerinnen und Hamburgern im Interesse ihrer Stadt und ihrer Stadtteile.
Was er darstellt - was er leistet
Der ZA repräsentiert das hamburgische Bürgertum, sofern es in Bürger-, Heimat- oder Kommunalvereinen organisiert ist, auf der außerparlamentarischen Ebene.
Vereinen und Verbänden mit anderen, dem Bürgertum dienlichen Zielen ist der Beitritt als fördernde Mitglieder satzungsgemäß gestattet.
In einer Repräsentativen Demokratie kann die Mitwirkung der Bevölkerung (der potentiellen Wähler) nur über die gewählten Abgeordneten zu den Parlamenten erfolgen.
Die verfassungsmäßige Situation im Bundesland Freie und Hansestadt Hamburg schließt also eine unmittelbare Mitbestimmung, nicht aber eine außerparlamentarische oder vorparlamentarische Sachkritik und Mitarbeit aus. Dem ZA, der sich eine solche Mitarbeit zur Aufgabe gemacht hat, ist denn auch bereits in den ersten Jahrzehnten seines Wirkens die als Anerkennung zu wertende Bezeichnung "Hamburgisches Vorparlament" gegeben worden.
Diese Tatsache macht auch verständlich, dass hochrangige Hamburger Politiker, Künstler, Verwaltungsbeamte, Wirschaftsgrößen und andere Repräsentanten des hamburgischen Lebens gern die Einladungen des ZA annehmen, vor der Abgeordnetenversammlung über ihre Fachgebiete oder allgemeinen Fragen hamburgischer Politik, Wirtschaft und Kultur zu referieren und für die Fragen und Anregungen der Abgeordneten zur Verfügung zu stehen. Auch hierbei wird deutlich, dass der ZA und seine Mitgliedsvereine ihren Satzungen gemäß parteipolitisch neutral sind. Religion und Rasse beeinflussen Entscheidungen des Zentralausschusses, der gemeinnützig an der Förderung staats- und kulturpolitischer Weiterbildung arbeitet, nicht.
Die zur Erfüllung der selbstgestellten Aufgaben des ZA erforderlichen Mittel werden überwiegend durch Beiträge der Mitgliedsvereine aufgebracht. Da der ZA als gemeinnützig anerkannt ist, kann er Spendenbescheinigungen ausstellen.