Hauptausschuss
Der satzungsgemäß zu wählende Hauptausschuss des ZA setzt sich aus in der Abgeordnetenversammlung zu wählenden Mitgliedern der Mitgliedervereine zusammen. Ihn obliegt die Prüfung von Aufnahmeanträgen beitrittswilliger Vereine, eine Schiedsfunktion bei Differenzen zwischen Mitgliedsvereinen, die Vorbereitung, Mandatsprüfung und Leistung der Wahlen, die gemäß der Satzung des ZA in der Abgeordnetenversammlung vorzunehmen sind.
Weitere Aufgaben können dem Hauptausschuss durch die Abgeordnetenversammlung zugewiesen werden. Gegenüber dem Präsidium des ZA hat der Hauptausschuss eine beratende Funktion.