Beirat
Vereinsübergreifende Probleme und allgemeine Fragen der Arbeit des ZA werden (in aller Regel routinemäßig zweimal jährlich) in einem Gremium beraten, das sich aus den Vorsitzenden der Mitgliedsvereine des ZA sowie den Sprechern oder Sprecherin vom Hauptausschuss und den Fachausschüssen zusammensetzt. Das Präsidium des ZA und dessen Ehrenmitgliedern nehmen an den Sitzungen teil, in denen auch Anträge an die Abgeordnetenversammlung - insbesondere zu Fragen des ZA - Beitrags, des Etats und der Programmgestaltung - vorbereitet und ggf. antragsreif formuliert werden.
Gegenüber dem Präsidium des ZA hat dieses Gremium eine beratende Funktion. Seine Empfehlungen besitzen nur dann den Charakter von Beschlüssen, wenn hierfür im Einzelfall ein Mandat der Abgeordnetenversammlung ausdrücklich vorliegt.