Die Gremien

 

Mitglieder

Der ZA ist ein Verbund von Vereinen. Mitglieder sind also Vereine, nicht deren einzelnen Vereinsmitglieder. Die Mitgliedsvereine entsenden nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel Abgeordnete zur Abgeordnetenversammlung des ZA. Die dem Zentralausschuß angehörenden Vereine bleiben rechtlich unabhängig und bestimmen ihren Zweck selbst.

Die Abgeordnetenversammlung

Jeder Mitgliedsverein delegiert Abgeordnete in die Abgeordnetenversammlung, die das höchste Beschlußorgan des Zentralausschusses ist. Etwa 220 Abgeordnete der Vereine treffen sich im monatlichem Rhytmus und beschließen über die Schwerpunkte und Einzelheiten der gemeinsamen Arbeit.

Das Präsidium

Gewählt von der Abgeordnetenversammlung, ist das 7-köpfige Präsidium für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig.

Die Fachausschüsse

Ständige Fachausschüsse mit von den Mitgliedsvereinen entsandter fachkundiger Besetzung nehmen sich aktueller Fragen ihrer Fachgebiete an. Sie decken sich weitgehend mit den Fachbehörden der hanseatischen Verwaltung und halten engen Kontakt zu ihnen. Über ihre gewählten Sprecher berichten sie der Abgeordnetenversammlung.

  • Fachausschuss Bau und Verkehr
  • Fachausschuss Bildung und Wissenschaft
  • Fachausschuss Gesundheit und Soziales
  • Fachausschuss Inneres und Recht
  • Fachausschuss Kultur
  • Fachausschuss Plattdüütsch
  • Fachausschuss Umwelt
  • Fachausschuss Wirtschaft und Finanzen

Der Hauptausschuss

Der von der Abgeordnetenversammlung gewählte Hauptauschuss prüft Beitrittsanträge, fungiert als Schiedsrichter bei Zweifelsfragen zwischen den Mitgliedern und sorgt intern für ordnungsgemäße Wahlen.

Der Beirat

Die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine sowie die Sprecher von Hauptausschuss und Fachausschüssen bilden den Beirat. Als beratende Institution für das Präsidium nimmt er sich vereinsübergreifender Fragen und allgemeiner Themen der ZA-Arbeit an.

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